Weitergehende Einschränkungen für den Schulbetrieb ab 19.04.2021

Liebe Schulgemeinde, wie Sie den Medien entnehmen können, sind für den Landkreis Marburg-Biedenkopf weitergehende Einschränkungen für den Schulbetrieb ab 19.04.2021 getroffen worden. Die offizielle Veröffentlichung der Maßnahmen erfolgt heute über eine Anordnung des Gesundheitsamtes bzw. eine Allgemeinverfügung des Landkreises. Sie wird u.a. folgende Regelungen beinhalten:

  • ab Montag, 19.04.2021, werden alle Schüler*innen ab Klasse 1 aufwärts nur noch im Distanzunterricht nach Stufe 4 unterrichtet
  • Für die Abschlussklassen aller Schulformen hat die bisherige Ausnahmeregelung – Präsenzunterricht bei Einhaltung des Mindestabstandes in geteilten Lerngruppen – weiterhin Bestand
  • für die Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 besteht das Angebot der Notbetreuung (siehe unten)
  • für die Schüler*innen in der Notbetreuung, für die Abschlussklassen und für das schulische Personal ist die Testpflicht unter den bekannten Bedingungen umzusetzen; dies befreit nicht von der Einhaltung der Maskenpflicht und der Hygieneregeln.

Der Anspruch auf Notbetreuung besteht dabei unter den Bedingungen, die vor den Osterferien, also im Wechselmodell, gegolten haben. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nur Kinder bei denen die Einverständniserklärung für einen Antigen-Selbsttest oder ein negatives Testergebnis (Bürgertest höchstens 72 Stunden alt) vorliegt, betreut werden dürfen. Selbsttestungen der Schülerinnen unter Begleitung von Lehrkräften finden montags und donnerstags in der SvB statt. Da schon durch den Distanzunterricht viele Lehrkräfte gebunden sind, ist die Anzahl von Schüler*innen in der Notbetreuung begrenzt.
Ich bitte Sie eindringlich – auch im Sinne der Senkung des Infektionsrisikos Ihres eigenen Kindes – die Notbetreuung nur im äußersten Notfall in Anspruch zu nehmen!
Berechtigt zur Notbetreuung sind nur Kinder der Klassen 1 bis 6, bei denen beide Elternteile bzw. das alleinerziehende Elternteil berufstätig sind oder studieren. Bitte melden Sie Ihr Kind über den SDUI-Kontakt bei Ihren Klassenleitungen schnellstmöglich neu an. Wenn Sie Ihr Kind bisher nicht für die Notbetreuung angemeldet hatten, müssen Sie die in der Anlage mitgeschickte Bescheinigung des Arbeitgebers einreichen. Wie zuvor beginnt die Notbetreuung um 8.00 Uhr und endet zu den bekannten Zeiten. Die Klassenleitungen informieren Sie hierüber im Detail. Die Eltern der für den Ganztag/Betreuung angemeldeten Kinder werden von Herrn Gräser separat informiert.
Herzliche Grüße

Thomas Hesse

Schulleiter

Sophie von Brabant Schule
Willy-Mock-Str. 12
35037 Marburg
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns
Mo.-Fr. von 8.00 - 14.00 Uhr telefonisch unter 06421 / 166 412 0
oder per E-Mail unter folgender Adresse: svb@marburg-schulen.de