Brief des Ministers zum Schulbetrieb nach Ostern
Liebe Schulgemeinde,
wie Sie gestern bereits den Medien entnehmen konnten, gibt es für den Schulstart nach den Osterferien neue Beschlüsse. In einem Schreiben des Staatlichen Schulamtes sind die wesentlichen Punkte stichwortartig zusammengefasst:
„● Zunächst gibt es ab 19.04.2021 keine weiteren Öffnungsschritte, d.h.:
- Klassen 1 bis 6 weiterhin Wechselunterricht nach Stufe 3 + Notbetreuung
- Klassen 7 und höher weiterhin Distanzunterricht
- Abschlussklassen Präsenzunterricht nach den bisherigen Vorgaben
- Die bestehenden Einschränkungen für bestimmte Unterrichtsfächer bleiben bestehen.
- Die Maskenpflicht, Abstand- und Hygieneregeln gelten trotz der Teststrategie und sind somit weiter einzuhalten.
(…) .
● Verpflichtende Schnelltests für alle Schüler:innen und Beschäftigte an Schulen, d.h.: - Teilnahme am Präsenzunterricht → nur bei Teilnahme an den 2x wöchentlichen Selbsttests in der Schule oder
→ bei Vorlage eines negativen „Bürgertests“ aus einem Testzentrum (nicht älter als 72 Stunden) - Gleiches gilt auch für die Notbetreuung.
(…).
● Abitur- und Abschlussprüfungen sollen mit entsprechender Teststrategie auf jeden Fall stattfinden.
● Bei einer Inzidenz von über 200 ggf. Anordnung weitergehender Maßnahmen durch das regionale Gesundheitsamt (oder nach dem angekündigten Bundesgesetz – zu erwarten bis 23.04.2021)
(…).
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem anhängenden (…) Elternschreiben. (…).“
Neu ist also, dass die bereits vor Ostern angekündigten Testungen in Schulen nun verpflichtend sind, sodass ab Montag bereits für alle in Schule Anwesenden negative Testergebnisse vorliegen müssen. Die Details entnehmen Sie bitte dem Elternbrief des Ministers, der in den kommenden Tagen auch in einfacher Sprache/unterschiedlichen Sprachen auf der Seite des Kultusministeriums (https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-19-april-2021) zu finden sein wird.
Details über die inzwischen in den Schulen angekommen Tests und das damit verbundene Verfahren erfahren Sie hier: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/durchfuehrung-von-antigen-selbsttests-zum-nachweis-des-coronavirus-sars-cov-2-in-schulen.
Die Klassenlehrer*innen werden Ihnen gegen Ende der Woche das ausstehende Einwilligungsschreiben der schulischen Testung über SDUI zusenden.
Sollten sich weitere Veränderungen ergeben, werden wir Sie zeitnah informieren.
Herzliche Grüße
Thomas Hesse
Schulleiter