Elternbrief vom 18.06.2020

Liebe Eltern unserer Grundschule,

der Presse konnten Sie entnehmen, dass das Ministerium die Öffnung der hessischen Grundschulen für die letzten beiden Schulwochen des Schuljahres vorsieht. Die Bildungsverwaltung hat uns Schulen hierfür eine Textvorlage überlassen, die die Entscheidung erläutert. Die aus unserer Sicht wesentlichen Teile, die wir auf unsere Schule übertragen können, darf ich Ihnen hiermit weiterleiten: „… (D)as aktuelle Infektionsgeschehen sowie die mittlerweile gesammelten Erkenntnisse der Forschung zur Übertragung des Virus Covid-19 machen es möglich, dass die Beschulung der Kinder in den hessischen Grundschulen (…) weiter geöffnet wird. Wir freuen uns, dass noch vor den Sommerferien, nämlich ab dem 22.06.2020, alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (…) wieder täglich die Schule besuchen können. Damit auch hierbei die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, gibt es einige Vorgaben zu beachten.“

Der Unterrichtsumfang orientiert sich an der Vor-Corona-Schulzeit, also an den alten Stundenplänen Ihres Kindes. „Der inhaltliche Schwerpunkt des Unterrichts liegt weiterhin auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht sowie der 1. Fremdsprache. Dieser weitere Öffnungsschritt kann vollzogen werden, weil aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist als die individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die Jahrgänge im festen Klassenverband unterrichtet. Zudem hat jede Klasse einen festgelegten Raum (…).“ Wir versuchen darüber hinaus, einen festen Stamm an unterrichtenden Lehrkräften einzusetzen, der möglichst nur in einer Lerngruppe eingesetzt werden soll. (…) „Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für die Ausgestaltung des Unterrichts mit sich bringt. An Stellen, an denen die konstante Gruppenbildung nicht eingehalten werden kann, gilt die Abstandsregelung weiterhin.“

Die Notfallbetreuung wird ab dem 22.06.2020 entgegen der Empfehlung des Ministeriums für die Zeiten nach Unterrichtsschluss an der SvB angeboten, da wir den auf eine Nachmittagsbetreuung angewiesenen Eltern eine Lösung anbieten wollen. „Dort gilt die Abstandsregel, da es hier zu Kontakten außerhalb der Klasse kommt und eine feste Gruppenbildung wie am Unterrichtsvormittag organisatorisch nicht umsetzbar ist. Für die Umsetzung der geplanten Phase der weiteren Öffnung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Bitte achten Sie auch zukünftig darauf, dass Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) zur Schule schicken. Bei Anzeichen einer Erkrankung muss das Kind dem Unterricht fernbleiben. Treten im Verlauf des Schultages Symptome auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klassenverband verbleiben und muss umgehend abgeholt werden. Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschulen weiter zu öffnen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen. Die Öffnung der Schule und die Beschulung im Klassenverband ruft bei Ihnen aber möglicherweise auch Bedenken hervor, die nachvollziehbar sind. Wie auch in den vergangenen Wochen wird die Schule alle Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ungeachtet dessen kann die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht die Schulpflicht) für eine Schülerin oder einen Schüler modifiziert werden, wenn Sie als Eltern der Schulleitung in schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll. Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft Arbeitsmaterial für unterrichtsersetzende Lernsituationen zu Hause. (…). Da Infektionsbrücken vermieden werden sollen, kann die Förderschullehrkraft nicht wie gewohnt Schülerinnen und Schüler in mehreren Klassen sonderpädagogisch fördern, sondern wird im Unterricht möglichst nur in einer Klasse eingesetzt werden. (…). Die Förderschullehrkraft wird mit Ihnen persönlich in Kontakt treten, um die Förderung in der Klassensituation und die häuslichen Aufgaben zu besprechen. Das Hessische Kultusministerium hat diese Ausnahmeregelung in dem Bewusstsein geschaffen, dass derzeit durch eine konstante Zuordnung eines festen Personalteams für jeweils eine Klasse Ihr Kind in der Schule am besten geschützt ist. So kann Ihre Tochter oder Ihr Sohn wieder am Unterricht ihrer bzw. seiner Lerngruppe teilnehmen. Eine separate Lerngruppe für sonderpädagogisch zu fördernde Kinder stünde diametral der Zielsetzung einer inklusiv arbeitenden Schule entgegen, in der alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, wenn Ihr Kind durch seine Sonderpädagogin oder seinen Sonderpädagogen zunächst weiter mittelbar über Lernaufgaben in seiner Klasse, für zuhause und am Telefon gefördert wird. (…).“

Die der Vorlage direkt entnommen Stellen habe ich für Sie kursiv gesetzt, alle übrigen Textstellen beziehen sich indirekt auf den Brief des Ministeriums an Sie. Notwendige Zusätze zur Öffnung der Grundschule erfahren Sie ggf. über Ihre(n) Klassenlehrer*in. Wir freuen uns auf Ihre Kinder, auch wenn wir uns alle sicher den Vor-Corona-Alltag zurückwünschen!

Herzlichst

Thomas Hesse

Schulleiter

Sophie von Brabant Schule
Willy-Mock-Str. 12
35037 Marburg
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