Anordnung des Gesundheitsamtes: Maskenpflicht an beiden Standorten der SvB
Liebe Schulgemeinde,
das Gesundheitsamt hat aufgrund eines weiteren Corona-Falles in unseren Reihen mit sofortiger Wirkung eine Maskenpflicht an beiden Standorten der SvB angeordnet, die bis zum Beginn der Ferien gilt. Die bisherigen Lockerungen sind damit aufgehoben.
Die Konsequenzen werden möglicherweise noch einschneidender, wenn Gewissheit über die vorliegende Virus-Variante herrscht. Derzeit sind einige Schüler:innen von Quarantäne betroffen.
Ich bitte das Tragen der Masken auf dem gesamten Schulgelände unbedingt umzusetzen. Für Maskenpausen sorgen die entsprechenden Aufsichten in den Unterrichten/Veranstaltungen. Zudem weise ich darauf hin, dass auch alle übrigen Hygieneregeln eingehalten werden müssen. Insbesondere die Einhaltung der Abstände kann neben dem Tragen der Maske entscheidend über die Verhängung einer Quarantäne sein.
Sollten sich weitere Anforderungen etc. ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.
Herzliche Grüße
Thomas Hesse
Schulleiter