Mitteilungen des Hessischen Kultusministeriums / Start des neuen Schuljahres
Liebe Schulgemeinde,
vor den Ferien hatte ich bereits einen Infobrief des Kultusministeriums (13.07.21) zum bevorstehenden Schuljahr weitergeleitet. Im neuesten Brief an die Elternschaft, den Sie im Anhang finden, geht es vor allem um Folgendes (Auszüge):
– Informationen zum neuen Antigen-Selbsttest „Bislang wurden die Schulen mit Antigen-Selbsttests des Unternehmens Roche beliefert. Soweit noch vorhanden, werden die Roche-Tests im Rahmen der aktuellen Bestellung ausgeliefert. Es wird sodann aber ein nahtloser Wechsel zu einem Produkt der Firma Siemens Healthineers erfolgen.“
– Regelungen während der Präventionswochen „In den ersten zwei Unterrichtswochen nach Ende der Schulferien sind mindestens drei Testungen pro Woche erforderlich.“ „Ich weise noch einmal darauf hin, dass während der ersten beiden Präventionswochen eine Maskenpflicht auch am Platz während des Unterrichts gilt und dass zum neuen Schuljahr nicht nur von Lehrkräften, sondern auch von Schülerinnen und Schülern eine medizinische Maske zu tragen ist und eine Alltagsmaske nicht mehr ausreicht.“
– Einführung eines Testhefts für Schülerinnen und Schüler „Den Schülerinnen und Schülern wird mit Beginn des neuen Schuljahres ein Testheft zur Verfügung gestellt, mit dem sie sich die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in der Schule und damit die regelmäßige Teilnahme an einem verbindlichen Schutzkonzept der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen lassen können. Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen, z. B. beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants, als negativer Testnachweis genutzt werden. Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt als negativ getestet.“
– Vorlage einer neuen Einwilligungserklärung „Es ist zudem auch künftig erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler eine Einwilligungserklärung vorlegen .. .“
Ich bitte Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte Ihrem Kind zum Schulstart am kommenden Montag die ausgefüllte Einwilligungserklärung mitzugeben. Das oben vorgestellte Testheft wird unseren Schüler*innen in der Schule übergeben.
Detaillierte Informationen zum deutlich ausgeweiteten Lernzeiten-Konzept der Jahrgangsstufenstufen 1-10 erhalten Sie zum Schuljahresstart über Sdui und an den Elternabenden.
Herzliche Grüße und einen guten Start ins neue Schuljahr!
Thomas Hesse
Schulleiter