Nach §58 des Hessischen Schulgesetzes beginnt für Kinder, die bis einschließlich 01.07. geboren sind und damit bis zum 30.06. das 6. Lebensjahr vollenden, am 1.08. die Schulpflicht.
Wenn Ihr Kind zwischen dem 01.07.-31.12. geboren wurde, können Sie einen formlosen Antrag auf frühzeitige Einschulung bei uns stellen. Danach erhalten Sie vom Sekretariat einen gesonderten Anmeldebogen für „Kann-Kinder“. Mit Ihrem Einverständnis sprechen wir mit den Erzieher*innen über Ihren Wunsch der frühzeitigen Einschulung. Für eine abschließende Einschätzung, ob Ihr Kind frühzeitig eingeschult werden kann, beziehen wir auch die Hinweise der Schulärzt*in mit ein. Sie erhalten von uns über Ihren Antrag schriftlich Bescheid.